Gesetze und Vorschriften

Gesetzgebung

In den Niederlanden gilt die „Verordnung über optische und akustische Signale 2009“. Dieses Gesetz regelt, wer Signalisierung verwenden darf und welche Farbe diese haben muss: blau und/oder gelb. Außerdem werden die Anforderungen an die Signalisierung festgelegt, beispielsweise die ECE R65-Zertifizierung.

Zusätzliche Richtlinien

Der Gesetzgeber legt Mindestanforderungen an die Beschilderung fest. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass die Beschilderung gut sichtbar ist und somit sicher arbeitet. Verschiedene Branchen stellen daher zusätzliche Anforderungen, die in Richtlinien beschrieben sind.

GESETZGEBUNG


360-Grad-Sichtbarkeit

Die „Optical and Audible Signals Regulations 2009“ beschreibt, wann Signalisierungen zulässig sind, wie sie angebracht sein müssen und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Die Montagemethode lässt sich als „360-Grad-Sichtbarkeit“ zusammenfassen. Das bedeutet, dass mindestens eine Signalleuchte in 20 Metern Entfernung und einer Sichthöhe von 1,5 Metern sichtbar sein muss. Sollten Gegenstände am Fahrzeug (Ladung, Ladekräne, Windabweiser, Heckklappe etc.) die Sichtbarkeit der Signalleuchten während der Arbeit behindern, müssen weitere oder zusätzliche Blinkleuchten installiert werden.

Wann ist die Verwendung von gelben/bernsteinfarbenen Signallichtern zulässig?

  • Hilfe
    Arbeiten zum Zwecke der Notfallhilfe auf oder neben der Straße mit Kraftfahrzeugen, die augenscheinlich für diesen Zweck ausgerüstet sind

  • Straßenarbeiten
    Arbeiten zum Zwecke der Nothilfe auf oder neben der Straße mit Kraftfahrzeugen, die augenscheinlich für diesen Zweck ausgerüstet sind

  • Reparatur, Bergung oder Abschleppen
    Arbeiten mit Kraftfahrzeugen, die offensichtlich für diesen Zweck ausgerüstet sind, zur Hilfeleistung und zur Reparatur oder Bergung und zum Abschleppen von Fahrzeugen

  • Transport großer Lasten
    Transport unteilbarer Ladungen, sofern es sich um Fahrzeuge handelt, für die nach der Fahrzeugverordnung eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Abmessungen dieser Fahrzeuge oder ihrer Ladung erteilt wurde

  • Transporthilfe
    Begleitung von Transporten, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, sofern sich die Begleitung aus der Ausnahmegenehmigung ergibt und mit besonders ausgerüsteten Fahrzeugen erfolgt

  • Eskortierung von Militärkolonnen
    Eskorte von Militärkolonnen

  • Fahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit
    Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und Kraftfahrzeugen mit beschränkter Geschwindigkeit oder von diesen angetriebenen Anhängern, die einschließlich Ladung breiter als 2,60 Meter sind

  • Steuerbehörden
    Aktivitäten der Steuerbehörden, einschließlich der Steuerbehörden/Zollbehörden

ECE R65-Zertifizierung

Die „Optical and Audible Signals Regulations 2009“ schreiben vor, dass installierte Produkte den Vorschriften der ECE R65 entsprechen müssen.

Die ECE R65-Zertifizierung gilt sowohl für die Primär- als auch für die Sekundärsignalisierung. Die Primärsignalisierung bildet die Grundlage für die Installation von Signalsystemen an einem Fahrzeug. Primärsignalisierungssysteme sind in der Regel Dachanlagen (einschließlich Rundumleuchten) oder Rundumkennleuchten. Mindestens eines oder mehrere dieser Systeme oder eine Kombination davon müssen installiert sein.

Kommt es trotz gesetzlicher Vorschrift zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, das nicht oder nur unzureichend mit einer Signalisierung ausgestattet war, kann der Fahrzeughalter haftbar gemacht werden.

Zusätzliche Signalisierung

Primärsignalanlagen, Dachleuchten und Rundumleuchten bieten während des Fahrzeugbetriebs nicht immer eine 360-Grad-Sicht, beispielsweise bei geöffnetem Kipper oder geöffneter Heckklappe. In diesem Fall müssen Sekundärsignalanlagen, auch Zusatz- oder Richtungsblinker genannt, installiert werden.

Durch die Montage zusätzlicher Blitzgeräte kann eine 360-Grad-Sichtbarkeit gewährleistet werden. Blitzgeräte werden üblicherweise im Set montiert und müssen ebenfalls ECE R65 zertifiziert sein.

RICHTLINIEN


Rechtskonform versus deutlich sichtbar

„360-Grad-Sicht“ bedeutet, dass eine einzige, ECE R65-zertifizierte Rundumleuchte, die mittig auf dem Dach montiert ist, gesetzeskonform ist. Das bedeutet, dass Sie an der Autobahn anhalten dürfen, um Ihre Arbeit zu erledigen. Aber ist das sicher? Wir sagen: Nein! Mehrere Branchenverbände stimmen uns zu.

Verschiedene Branchenverbände haben daher zusätzliche Richtlinien erarbeitet. Diese Richtlinien basieren häufig auf den Vorschriften zur Risikoinventur und -bewertung (RI&E) sowie zum Arbeitsschutz. Diese Vorschriften besagen lediglich, dass die Menschen ihre Arbeit sicher ausführen können müssen und dass Unfallrisiken so weit wie möglich minimiert werden müssen. Sicheres Arbeiten auf, neben oder auf der Straße umfasst viele Aspekte. Dazu gehört, nicht länger als nötig anzuhalten, für ordnungsgemäße Straßensperrungen zu sorgen, Warnkleidung zu tragen, Aufpralldämpfer zu verwenden und – wichtig – durch Signalisierung, wie z. B. Blinklichter, für gute Sichtbarkeit zu sorgen.

Diese Richtlinien sind daher in der Regel umfassend, und die Verwendung von Beschilderungen spielt oft nur eine untergeordnete Rolle. Rechts finden Sie eine Liste der Branchen, für die es eine Richtlinie gibt, mit einem Link zur entsprechenden Richtlinie. Sollte Ihre Branche nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Berufsverband. Auch wenn für Ihre Branche keine Richtlinie existiert, gelten die oben beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen.